Zollbegriffe erklärt
Unter „Zollbegriffe erklärt“ erklären wir Ihnen einige wichtige Zollbegriffe, mit denen Sie in Kontakt kommen, wenn Sie Waren importieren und/oder exportieren und es um die Anmeldung Ihrer Ware beim Zoll geht.
Zollbegriffe erklärt
Zollfachsprache leicht gemacht – hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen, die Ihnen beim Import und Export begegnen.
Ob wir von Verzollung, Zollabwicklung, Zollabfertigung, Zollservice, Zollanmeldung, Zollagent, oder Zolldienstleister sprechen – all diese Begriffe beziehen sich auf den Prozess der zollrechtlichen Abfertigung von Waren, unterscheiden sich jedoch in ihren spezifischen Bedeutungen und Aspekten.
Zollbegriffe im Überblick:
Unsere Übersicht der wichtigsten Zollbegriffe macht die oft komplizierte Fachsprache im Außenhandel leicht verständlich. Jeder Begriff – von der Importverzollung über die Zollanmeldung bis hin zur Zollabfertigung – beschreibt einen Schritt im Prozess der zollrechtlichen Abfertigung von Waren.
Für Unternehmen, die regelmäßig Waren aus Drittländern importieren oder in die EU exportieren, ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen Verzollung, Zollabwicklung und Zollservice zu kennen. Denn nur mit der richtigen Anwendung des passenden Zollverfahrens lassen sich unnötige Kosten, Verzögerungen und rechtliche Probleme vermeiden.
Ein erfahrener Zolldienstleister oder Zollagent kann hierbei unterstützen, indem er die Zollformalitäten professionell übernimmt und den Import- und Exportprozess beschleunigt.
Nutzen Sie unser Zolllexikon als Orientierung: Klicken Sie auf die einzelnen Begriffe in den Kacheln, um detaillierte Erklärungen und praxisnahe Hinweise für Ihre Zollabwicklung zu erhalten.
Zusammenarbeit
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Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.