Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz
Gerne übernehmen wir die Ausfuhranmeldung für Ihre Waren in die Schweiz. Auch die Einfuhrabfertigung in der Schweiz gehört zu unserem Angebot.
25 Jahre Zollerfahrung
Exportabfertigung am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Std.
Individuelle Lösungen, faire Preise, reibungslose Abwicklung, schnell und zuverlässig
Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz
Wenn Sie Waren von Deutschland in die Schweiz exportieren, ist die korrekte Zolldokumentation und eine reibungslose Ausfuhr Schweiz-Abwicklung entscheidend. Besonders die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) spielt eine zentrale Rolle, da bereits kleine Fehler zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder Rückfragen beim Schweizer Zoll führen können. Dies kann den Versand erheblich verzögern und den Ablauf Ihrer Ausfuhr Schweiz unnötig komplizieren.
Unsere erfahrene Zollagentur unterstützt Sie daher professionell bei der Erstellung aller notwendigen Zolldokumente – inklusive ABD – und stellt sicher, dass Ihre Ausfuhr Schweiz effizient, sicher und gesetzeskonform erfolgt.
Wir übernehmen die komplette Vorbereitung und Prüfung Ihrer Unterlagen, kontrollieren Warenbeschreibungen, Zolltarifnummern und Ursprungsangaben und erstellen die Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System. So gewährleisten wir, dass Ihre Sendungen alle gesetzlichen Anforderungen der Ausfuhr Schweiz erfüllen und termingerecht beim Empfänger in der Schweiz eintreffen.
Zollabwicklung mit ATLAS
Ausfuhr Schweiz – So einfach beauftragen Sie uns
Internationale Spedition, Hersteller oder Händler: Ob Sie einzelne Leistungen buchen oder Ihre Exportaktivitäten komplett outsourcen möchten – wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Exporten in die Schweiz.
Sie möchten ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Ihre Sendungen in die Schweiz erstellen lassen? Gerne übernehmen wir das für Sie: Rufen Sie uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Für bestimmte Waren und Warengruppen kann zudem die Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich sein. Wir prüfen alle Unterlagen sorgfältig und erstellen die nötigen Dokumente für Sie, damit Ihre Exporte reibungslos abgewickelt werden.
Zudem benötigen Sie als Exporteur oder Importeur eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) – auch dabei stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Ausfuhr Schweiz – Ausfuhrbegleitdokument (ABD) Schweiz ab 1.000 € oder 1.000 kg
Sobald Ihre Sendung einen Warenwert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 kg überschreitet, ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen das ABD elektronisch über ATLAS, prüfen alle Angaben und übermitteln das Dokument rechtzeitig. Damit vermeiden Sie Fehler und unnötige Verzögerungen bei der Ausfuhr Schweiz Zolldeklaration.
Ausfuhr Schweiz – EUR.1 für Lieferungen über 6.000 €
Für Waren mit Ursprung in der EU und einem Warenwert über 6.000 Euro kann eine EUR.1 ausgestellt werden. Diese ermöglicht Ihren Kunden in der Schweiz, Zollvorteile zu nutzen. Wir prüfen die Ursprungsnachweise, erstellen die EUR.1 und koordinieren die Abstempelung beim zuständigen Zollamt – schnell, zuverlässig und fehlerfrei.
Zollagentur ZFZ
110% Service für Zollabwicklung und Außenhandel .
Zoll Ausfuhr Deutschland in die Schweiz – So funktioniert es
Für deutsche Unternehmen, die Waren in die Schweiz liefern, ist die Einhaltung der Zollvorschriften unerlässlich. Die Zoll Ausfuhr Deutschland in die Schweiz umfasst die Erstellung von Ausfuhranmeldungen, die Überprüfung der Warenangaben und die elektronische Übermittlung der Unterlagen an den deutschen Zoll. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ausfuhr korrekt abgewickelt wird und die Sendung zügig die Grenze passiert.
Ihre Vorteile bei der Zollabwicklung in die Schweiz
Fachgerechte Erstellung aller Zolldokumente
Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Zolldokumente für Ihre Exporte in die Schweiz korrekt und vollständig erstellt werden.
Schnelle und digitale Bearbeitung
Unsere Abläufe sind digital optimiert, sodass Ihre Unterlagen zügig bearbeitet und übermittelt werden. Dadurch sparen Sie Zeit und können sich auf einen reibungslosen Exportprozess verlassen.
Über 25 Jahre Erfahrung in der Zollabwicklung
Seit über 15 Jahren unterstützen wir Unternehmen bei der Zollabwicklung. Unser Know-how garantiert, dass Ihre Exporte effizient, sicher und gesetzeskonform abgewickelt werden.
Minimierung von Risiken, Kosten und Verzögerungen
Durch unsere sorgfältige Prüfung aller Unterlagen und unsere Expertise im Zollrecht reduzieren wir mögliche Risiken und unnötige Kosten und sorgen dafür, dass Ihre Sendungen pünktlich und ohne Komplikationen die Schweiz erreichen.
Zuverlässige Unterstützung für regelmäßige Exporte in die Schweiz
Egal, ob Sie gelegentlich oder regelmäßig in die Schweiz exportieren – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und begleiten Sie durch alle Schritte der Ausfuhr, von der Dokumentenerstellung bis zur Zollabwicklung
Archivierung der Einfuhrabgabenbescheide und Ausgangsvermerke
Die Bescheide werden von uns gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sorgfältig archiviert.
Wissenswertes über den Handel zwischen Deutschland und der Schweiz – Ausfuhr Schweiz
Der Export von Deutschland in die Schweiz gehört zu den wichtigsten Außenhandelsbeziehungen deutscher Unternehmen. Trotz der geografischen Nähe und engen wirtschaftlichen Verflechtung gilt die Schweiz zollrechtlich als Drittland – dadurch sind eine korrekte Zolldokumentation und ein professionell erstelltes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für jede Ausfuhr Schweiz zwingend erforderlich.
Aktuelle Zahlen belegen, wie bedeutend dieser Handel ist: Im Jahr 2024 betrug der Warenexport von Deutschland in die Schweiz rund 73,46 Milliarden US-Dollar. Damit zählt die Schweiz zu den wichtigsten Abnehmern von „Made in Germany“. Schweizer Statistiken zeigen zudem, dass ein erheblicher Teil der Schweizer Warenimporte aus EU-Ländern stammt – Deutschland ist dabei mit Abstand der größte Handelspartner.
Mit unserer Erfahrung und einem sauberen Ablauf bei ABD, EUR.1 und allen nötigen Zolldokumenten unterstützen wir Ihre Ausfuhr Schweiz zuverlässig und sorgen dafür, dass Ihre Waren sicher, effizient und zollkonform in der Schweiz ankommen – damit Sie vom großen Volumen dieses stabilen Handels profitieren.
Keine EU-Mitgliedschaft – vollständige Zollabwicklung nötig
Für jede Ausfuhr in die Schweiz müssen deutsche Exporteure ein ABD sowie weitere erforderliche Exportdokumente erstellen lassen. Bei der Einfuhr in die Schweiz gelten zusätzlich Schweizer Mehrwertsteuer, nationale Zolltarife und Vorgaben der Eidgenössischen Zollverwaltung. Eine fehlerfreie Zollanmeldung ist daher entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Vorteil: Klare und stabile Handelsbeziehungen
Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Unternehmen profitieren von:
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stabilen wirtschaftlichen Bedingungen
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hoher Kaufkraft
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klar geregelten Import- und Exportprozessen
Das macht den Warenexport in die Schweiz besonders attraktiv.
Präferenzabkommen – häufig geringere Zölle
Zwischen der EU und der Schweiz bestehen bilaterale Abkommen. Für viele Produkte können dadurch Präferenzzölle genutzt werden. Häufig wird hierfür eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung benötigt, um Zölle bei der Einfuhr zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden.
Besondere Anforderungen bei bestimmten Warengruppen
Je nach Produkt können zusätzliche Dokumente oder Nachweise erforderlich sein, z. B.:
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Technische Normen und Produktkonformität
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Gesundheits- oder Pflanzenschutzdokumente
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Nachweise für Lebensmittel, Chemikalien oder Maschinen
Eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Ausfuhr Schweiz verhindert Verzögerungen an der Grenze.
Professionelle Unterstützung spart Zeit und Kosten
Da bereits kleine Fehler – falsche Werte, unklare Warenbeschreibung, fehlende Unterlagen – zu Verzögerungen oder Nachbelastungen führen können, nutzen viele Unternehmen einen spezialisierten Zollservice. Dadurch wird der Exportprozess effizienter und sicherer.
Häufige Fragen zur Ausfuhr Schweiz – Export in die Schweiz
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Ausfuhr in die Schweiz und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Klicken Sie auf die jeweilige Frage, um weitere Informationen zu erhalten.
Wann ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für die Schweiz erforderlich?
Ein ABD ist erforderlich, sobald der Warenwert 1.000 Euro oder das Gewicht 1.000 kg überschreitet. Es dient der korrekten Anmeldung Ihrer Waren beim deutschen Zoll und sorgt für eine reibungslose Ausfuhr in die Schweiz. Kontaktieren Sie uns gerne – wir übernehmen die Beantragung und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Was ist eine EUR.1 und wann wird sie benötigt?
Die EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die Ihren Kunden in der Schweiz Zollvorteile ermöglicht. Sie wird benötigt, wenn Waren aus der EU stammen und einen Wert von 6.000 Euro übersteigen. Wir prüfen die Ursprungsnachweise und erstellen die EUR.1 für Sie. Als erfahrene Zollagentur prüfen wir Ihre Ursprungsnachweise sorgfältig und erstellen die EUR.1 für Sie – kontaktieren Sie uns einfach, und wir kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Welche Dokumente werden sonst noch für den Export in die Schweiz benötigt?
Benötige ich als Exporteur eine EORI-Nummer?
Ja, für die Ausfuhr in die Schweiz ist eine gültige EORI-Nummer (Zollnummer) notwendig. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Nutzung der EORI-Nummer für Ihre Exporte. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kann Ihre Zollagentur den gesamten Exportprozess und Importprozess übernehmen?
Ja, wir bieten sowohl einzelne Dienstleistungen, wie die Erstellung des ABD, als auch die komplette Abwicklung Ihrer Exporte in die Schweiz an. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Importabwicklung in der Schweiz, sodass Sie ein komplettes Paket aus einer Hand erhalten. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler bei der Zollabwicklung. Wir unterstützen Sie gerne – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, und wir kümmern uns um den Rest.
Wie kontaktiere ich Ihre Zollagentur für Unterstützung?
Sie können uns über unser Kontaktformular, per E-Mail unter oder telefonisch unter +49 (0) 6181-306 66 93 erreichen. Wir kümmern uns um die Erstellung der Dokumente und die gesamte Kommunikation mit dem Zoll.
Zusammenarbeit
Ihre Anfrage stellen
Sie senden uns eine Anfrage, entweder über das Kontaktformular, per E-Mail unter oder Sie rufen uns an unter +49 (0) 6181-306 66 93.
Angebot und Unterlagenanforderung
Nachdem wir Ihre Daten bzw. Anfrage aufgenommen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot. Darin ist auch aufgeführt, welche Unterlagen wir benötigen, um das Zolldokument für Sie zu erstellen bzw. zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für Standardausfuhr und -einfuhr:
Ausfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- Falls ein Präferenzdokument erstellt werden soll, sind zusätzliche Unterlagen notwendig – wir informieren Sie darüber bei Bedarf.
Einfuhr:
- Vollmacht
- Handelsrechnung
- ggf. EUR.1 / ATR / Ursprungszeugnis
- Packliste
- AWB / BL oder CMR
Beauftragung und Dokumentenprüfung
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig zusenden. Um alles Weitere kümmern wir uns. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag nur bearbeiten können, wenn uns alle benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.
Erhalt Ihrer Zolldokumente
Je nachdem, welches Zolldokument Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie dieses nach Fertigstellung entweder per E-Mail (z. B. das Ausfuhrbegleitdokument) oder nach Absprache (z. B. EUR.1, ATR etc.).
Einfuhr
Im Falle einer Importsendung werden wir Sie informieren, dass Ihre Sendung verzollt wurde.